Um Ihnen maximale Transparenz zu bieten, informieren wir Sie an dieser Stelle über unsere Gebühren. Neben der Übersicht über unsere Leistungsabrechnungen können Sie sich hier mit dem Prozesskostenrechner einen Überblick über anfallende Kosten verschaffen.
Prozesskostenrechner
Unsere Gebühren
So rechnen wir unsere Leistungen ab:
- In der Regel vereinbaren wir ein Honorar nach Zeitaufwand mit einem Mindest-Honorar.
Unsere Stundensätze betragen:
€ 280,- zzgl. USt. während der üblichen (Anwalts-)Bürozeiten (8.00 h bis 18.00 h)
€ 300,- zzgl. USt. außerhalb der üblichen Bürozeiten sowie bei Mandaten mit Auslandsbezug. - Im gerichtlichen Bereich berechnen wir die gesetzlichen Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Diese Gebühren sind Pauschalgebühren und richten sich nach der Höhe des Streitwerts.
- Eine Erstberatung kostet bei uns € 300,- inkl. USt.; der Betrag wird Ihnen angerechnet, wenn es zu einer Mandatserteilung kommt.
Hinweis
Rechtsanwälte dürfen kein Erfolgshonorar nehmen. Wir würden Ihnen stattdessen eine Prozessfinanzierung Ihrer Wahl empfehlen.
Rechtsschutzversicherungen erstatten Ihnen die vereinbarten Gebühren in der Regel nicht, sondern sind auf die gesetzlichen Gebühren begrenzt.
Hinweis für Patienten
Manche Rechtsschutzversicherung gibt nur Deckungsschutz für das von ihr selbst für angemessen gehaltene Schmerzensgeld. Dieser Betrag ist erfahrungsgemäß häufig zu niedrig. Wenn Sie keine Einigung mit Ihrem Rechtsschutzversicherer herbei führen können, müßten Sie die Differenz der Kosten ggf. selbst tragen.