Swiss „gategroup“ goes to London to get their restructuring plan („scheme of arrangement“) sanctioned.
Die schweizerische Luftfahrt-Servicegesellschaft Gategroup hat beim High Court in London einen Antrag auf Zulassung und Genehmigung eines Restrukturuierungsplans für eine Gläubigergruppe gestellt. Während das frühere „scheme-of-arrangement“ gesellschaftsrechtlich angeknüpft werden konnte, jedenfalls soweit es shareholders betraf, wird das neue EU-Restrukturierungsverfahren, dass GB in nationales Recht umgesetzt hatte, als Insolvenzverfahren eingestuft. Das Luganer Abkommen, das die Schweiz mit der EU abgeschlossen hat, schließt Insolvenzverfahren aber aus, so dass London die Zuständigkeit ablehnen, und die Schweiz einer Entscheidung durch den High Court später die Anerkennung verweigern könnte. Der High Court wird also zunächst zu entscheiden haben, ob das Luganer Abkommen Anwendung findet oder nicht. Die Anwälte der Gategroup haben zudem vorsichtshalber vorgetragen, dass Gategroup dieses Verfahren nirgendwo anders durchführen kann als vor den englischen Gerichten, und hoffen so auf Annahme des Verfahrens. Dieses Argument war auch früher schon sehr erfolgreich vor englischen Gerichten. Britannia rules eben the waves!
In der Sache geht es wohl um die Genehmigung eines Schuldenerlasses gegenüber einer bestimmten Gläubigergruppe.
Wenn London sich für zuständig erklären sollte, wäre die Schweiz daran nicht gebunden, wenn man dort das Luganer Abkommen auf den Fall nicht für anwendbar hält. Ob eine Nation einen ausländischen Gerichtsakt anerkennt und auch im Inland umsetzt oder nicht, entscheidet jeder Staat für sich selbst, und zwar auf Basis seiner bi- und multilateralen Staatsverträge und/oder seines eigenen Internationalen Zivil- und Zivilprozessrechts.
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