Bonn, den 05.05.2022 – Ich freue mich mitteilen zu dürfen, dass der #Einzelhandelsverband Bonn-Rhein/Sieg-Euskirchen mich zur Vertragsanwältin für Insolvenzrecht bestellt hat. Ich bin damit beauftragt, die Mitglieder des Verbands in allen Fragen zum Insolvenzrecht zu beraten, z.B.:
- bei der Forderungsanmeldung: Die Forderungsanmeldung und Überwachung der Insolvenztabelle führen wir im Auftrag des EHV für die Mitglieder kostenlos durch (die Gebühren trägt der EHV),
- bei der Durchsetzung Ihres Eigentumsvorbehalts und anderer Kreditsicherheiten unterstützen und vertreten wir Sie (auf die Gebühren erhalten Sie als EHV-Mitglied einen Rabatt von 10 %),
- ebenso bei der Vorbeugung und Abwehr von Insolvenzanfechtungen,
- bei der Weiterbelieferung vor und nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens,
- bei der Identifizierung und Korrektur toxischer AGB-Klauseln
- und v.a.m.
Außerdem beraten wir Sie zu den Besonderheiten bei
- Eigenverwaltung,
- CovInsAG und
- außergerichtlichem Restrukturierungsverfahren (StaRUG)
Die Erstberatung ist für die Mitglieder kostenlos; der Verband übernimmt die Gebühr für seine Mitglieder. Falls ein Mandat zur Vertretung erteilt wird, erhalten Mitglieder einen gesonderten EHV-Rabatt in Höhe von 10 % auf die Gebühren.
Ich freue mich auf die Zusammenarbeit!
https://www.ehvbonn.de/der-verband/ihre-vorteile/
EHV Bonn bestellt RA’in Brenner zur Vertragsanwältin für Insolvenzrecht
Zuletzt aktualisiert: 05.05.2022
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