Der BGH hat heute einen Fall entschieden, in dem ein eBay-Kunde ein Stromaggregat im Wert von € 8.500,- in eine Auktion eingestellt hatte. Nachdem der Kläger ein Gebot von € 1,- abgegeben hatte, überlegte der eBay-Kunde es sich anders, beendete die Auktion und verkaufte das Gerät anderweitig. Diese Entscheidung kam ihn teuer zu stehen, denn der Ersteigerer bestand auf Einhaltung des Vertrages. Zu Recht, wie die BGH-Richter meinten.
€ 8.500,- Schadensersatz für vorzeitige Beendigung einer eBay-Auktion
Zuletzt aktualisiert: 08.07.2018
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